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Verordnung der RFB.micro und EOG.micro Biofeedback Geräte
Die Biofeedback Geräte RFB.micro und
EOG.micro sind z.Z. nicht in der Hilfsmittelliste der
Krankenkassen eingetragen. Deshalb kann die Kostenübernahme
nur im Einzelfall bei Krankenkassen beantragt werden.
Die Biofeedback Geräte wurden schon
vielfach von Ärzten verordnet und von Gesetzlichen
Krankenkassen und Privat Krankenkassen bezahlt.
Auf der Verordnung muss eine schwere
Krankheit benannt werden, z.B. Burnout Syndrom, Tinnitus und
die Bezeichnung des Gerätes (Respiratorisches Biofeedback
Gerät RFB.micro oder Augen Biofeedback Gerät
EOG.micro).
Biofeedback
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