Biofeedback Augenfeedback Atemfeedback - Liebe Besucherin und lieber Besucher unserer Seiten, wir heißen Sie willkommen und freuen uns, dass Sie sich für alternative Behandlungsmethoden interessieren.
Biofeedback - Effektive Therapie ohne Nebenwirkung

Verordnung der RFB.micro und EOG.micro Biofeedback Geräte

Die Biofeedback Geräte RFB.micro und EOG.micro sind z.Z. nicht in der Hilfsmittelliste der Krankenkassen eingetragen. Deshalb kann die Kostenübernahme nur im Einzelfall bei Krankenkassen beantragt werden.

Die Biofeedback Geräte wurden schon vielfach von Ärzten verordnet und von Gesetzlichen Krankenkassen und Privat Krankenkassen bezahlt.

Auf der Verordnung muss eine schwere Krankheit benannt werden, z.B. Burnout Syndrom, Tinnitus und die Bezeichnung des Gerätes (Respiratorisches Biofeedback Gerät RFB.micro oder Augen Biofeedback Gerät EOG.micro). Biofeedback